Kurz gesagt
Im Herbst 2026 gibt es in der Schweiz keinen verbindlichen Honorartarif für Architektinnen, Architekten und Planende: Honorare sind Verhandlungssache, und die KBOB empfiehlt in ihrer Fassung vom 7. September 2026, Stundenansätze auftragsbezogen zu verhandeln und Qualität mit mindestens 50 Prozent zu gewichten. Stadt und Kanton Zürich berechnen Honorare weiterhin nach LHO 2014 mit Baukosten, die auf 2018 zurückindexiert werden. Die revidierten SIA-Ordnungen 102, 103, 105 und 108 sind nach öffentlich verfügbaren Informationen noch nicht verabschiedet.
Ein Jahr nach dem Zürcher Honorarstreit ist offen, auf welcher Grundlage Planerhonorare in der Schweiz künftig berechnet werden. Stadt und Kanton Zürich halten an der Rückindexierung der Baukosten fest, die öffentlichen Bauherren der KBOB setzen auf Verhandlung, der SIA auf die Value app und revidierte Leistungs- und Honorarordnungen (LHO). Der Stand am 4. November 2026.
Warum gibt es keinen verbindlichen Honorartarif?
Auf Druck der Wettbewerbskommission (WEKO) ersetzte der SIA 2003 sein Kostentarifmodell durch das Zeitaufwandmodell. 2015 stufte die WEKO die Honorarempfehlungen der KBOB als kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabrede ein, 2016 stützte das Bundesgericht diese Haltung, und Ende 2017 zog die KBOB ihre Empfehlungen zurück. Nach Kritik der WEKO an seinen Kalkulationshilfen strich der SIA den Artikel 7 zur Honorarberechnung nach aufwandbestimmenden Baukosten; die Ordnungen SIA 102, 103, 105 und 108 gelten seit dem 1. Januar 2020 ohne ihn. Eine 2019 eingeführte Ersatzlösung auf Basis der Bausumme zog der Verband Ende 2020 wieder zurück. Seine Bilanz: «Heute gibt es faktisch keine verlässliche Grundlage mehr, Honorare sind letztlich Verhandlungssache.»
Was gilt in Zürich nach dem Honorarstreit?
Seit dem 1. Januar 2025 berechnen das Amt für Hochbauten der Stadt Zürich (AHB) und das Hochbauamt des Kantons (HBA) Honorare weiterhin nach dem Modell der LHO 2014. Die Baukosten indexieren sie aber mit dem Zürcher Index der Wohnbaupreise auf das Preisniveau von 2018 zurück, dem letzten Jahr, in dem die Z-Werte der SIA-Kalkulationsformel publiziert wurden. Im Gegenzug stiegen die Stundenansätze um die Teuerung seit 2018. Begründet wurde dies mit der hohen Bauteuerung der Jahre 2021 bis 2023, die Honorare ohne konkrete Mehrleistung erhöht habe.
Der Widerstand war breit: Die «AG Honorare», ein Zusammenschluss von 39 Zürcher Büros, kritisierte die Vorgaben am 10. April 2025. Der BSA warnte vor einer Existenzbedrohung für kleine und mittlere Büros. Der SIA lehnte die Rückindexierung am 26. Juni 2025 «strikt» ab, weil sie das anrechenbare Bauvolumen «um über 16 %» reduziere. Ende August 2025 einigten sich SIA, HBA und AHB auf zwei Arbeitsgruppen zu Leistungsdefinition und Aufwandermittlung.
In den Vorgaben für 2026 zeigt sich keine Abkehr. Das AHB-Merkblatt nennt einen Stundenansatz von Fr. 140.70 exklusive Mehrwertsteuer (Basisjahr 2018: Fr. 132.–) und schliesst die Bauteuerung ab 2018 weiterhin von den aufwandbestimmenden Kosten aus. Die HBA-Wegleitung vom 1. Januar 2026 stützt sich «bis auf Weiteres» auf die LHO 2014. Honorare unter 150 000 Franken werden in der Regel nach Zeitaufwand vergütet, mit höchstens Fr. 145.– pro Stunde, für Experten mit Fr. 180.–.
Wie positionieren sich KBOB und Kantone?
In der KBOB sind Bund, Kantone, Städte und Gemeinden vertreten. Ihre «Empfehlungen zur Honorierung von Planerinnen und Planern 2026» (Fassung vom 7. September 2026) sind deutlich. Die Honorierung nach aufwandbestimmenden Baukosten beschreibt die KBOB als Modell «bis 2019». Stundenansätze seien «auftragsbezogen zu verhandeln und zu vereinbaren». Beschaffungsstellen können eigene Höchstansätze vorgeben oder darauf verzichten. Bei Vergaben sollen qualitative Kriterien mit mindestens 50 Prozent gewichtet werden, damit kein Wettbewerb entsteht, der sich vor allem auf den Preis beschränkt. Die Teuerung wird nach der Vertragsnorm SIA 126 verrechnet. Vom Stichtag 2018 zum Leistungsjahr 2026 weist die KBOB eine Preisänderung von 8,04 Prozent aus.
Die Kantone ziehen daraus unterschiedliche Schlüsse. Das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt nennt im Schreiben vom 17. März 2026 weiterhin maximale Stundenansätze von Fr. 243 (Kategorie A) bis Fr. 101 (Kategorie G) und einen Mittelansatz von Fr. 169. Das Tiefbauamt St. Gallen publiziert 2026 dagegen zum letzten Mal Höchstansätze. Es stützt sich dabei auf Empfehlungen des WEKO-Sekretariats, der KBOB und von suisse.ing.
Value app und LHO-Revision: Was ist noch offen?
Als Basis für eine neue Honorarlogik hat der SIA mit der Professur für Architektur und Bauprozess der ETH Zürich die Value app entwickelt. Sie leitet den Aufwand nicht aus der Bausumme ab, sondern aus Nutzungsart, Geschossfläche, Komplexität, Neubau oder Sanierung, Leistungsanteilen und Organisationsform. Das Ergebnis erscheint in Minuten pro Quadratmeter Geschossfläche, mit einem Prognoseintervall von 80 Prozent Wahrscheinlichkeit. Die WEKO sah darin im Januar 2023 keine Wettbewerbsbeschränkung. Im Herbst 2025 wurde die App schrittweise für alle Architekturschaffenden geöffnet. SIA-Vizepräsident Marco Waldhauser sieht die Chance, «innovative Lösungen zu belohnen», etwa Lowtech oder zirkuläres Bauen. Der Zürcher Kantonsbaumeister Beat Pahud erwartete im September 2025, dass die App «bis zur Marktreife noch etwas Zeit brauchen wird». Für Frühling 2026 war eine Erweiterung auf Ingenieurbau, Landschaftsarchitektur und Gebäudetechnik geplant. Ob sie inzwischen online ist, konnte die Redaktion nicht bestätigen.
Ebenso offen ist die Revision der LHO SIA 102, 103, 105 und 108, die auf denselben Prinzipien beruht. Die Vernehmlassung brachte über 3000 Kommentare, zu viele für die ordentliche Delegiertenversammlung (DV) im Frühling 2026. Die Freigabe sollte deshalb voraussichtlich an einer Sonder-DV im Herbst 2026 erfolgen. Bis zum 3. November 2026 findet sich beim SIA keine Meldung über eine Verabschiedung. Die ordentliche DV vom 8. Mai 2026 genehmigte Statuten und Geschäftsreglement. Auch die KBOB verweist weiterhin auf die Ausgaben 2020. Nach öffentlich verfügbaren Informationen sind die neuen Ordnungen damit noch nicht verabschiedet.
Was bedeutet das für Büros und Bauherrschaften?
Solange kein anerkanntes Modell vorliegt, entscheidet die Verhandlung. Es kommt also darauf an, den eigenen Aufwand nachvollziehbar zu begründen. Für Büros heisst das:
- den internen Stundensatz aus Selbstkosten, verrechenbaren Stunden und Risikozuschlag herleiten; eine Übersicht der ETH Zürich nennt als Referenz Gemeinkosten von 50 bis 100 Prozent der Jahreslöhne und einen Risikozuschlag von 10 bis 15 Prozent;
- Pauschalen und Globalen wegen ihrer Risiken sorgfältig prüfen;
- die stark unterschiedlichen Vorgaben öffentlicher Auftraggeber kennen.
Für Bauherrschaften stellt sich die Frage, wie sie Planungsqualität sichern, ohne dass ein reiner Preiswettbewerb entsteht. Hier setzt die 50-Prozent-Empfehlung der KBOB an. Für die Stadt Zürich hielt Wiebke Rösler Häfliger im September 2025 fest: «Die Honorare müssen für beide Seiten fair sein.» Ob Arbeitsgruppen, Value app und neue Ordnungen diesen Anspruch einlösen, ist offen.
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Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz verbindliche Honorartarife für Architektinnen und Architekten?
Nein. Nach Eingriffen der Wettbewerbskommission (WEKO) gab der SIA 2003 sein Kostentarifmodell auf. Seit 2020 erscheinen seine Ordnungen ohne Artikel 7 zur Honorarberechnung nach Baukosten, und die KBOB zog ihre Honorarempfehlungen Ende 2017 zurück. Honorare sind seither Verhandlungssache, einzelne öffentliche Bauherren geben aber eigene Höchstansätze vor.
Was bedeutet die Rückindexierung der Baukosten in Zürich?
Stadt und Kanton Zürich berechnen Honorare nach dem Modell der LHO 2014. Von den aufwandbestimmenden Baukosten ziehen sie aber die Bauteuerung seit 2018 nach dem Zürcher Index der Wohnbaupreise ab. Im Gegenzug wird der Stundenansatz nach SIA 126 der Lohnteuerung angepasst; die Stadt rechnet 2026 mit Fr. 140.70 exklusive Mehrwertsteuer. Laut SIA sinkt dadurch das anrechenbare Bauvolumen um über 16 Prozent.
Was ist die Value app des SIA?
Die Value app ist ein Werkzeug von SIA und ETH Zürich, mit dem sich der Planungsaufwand ermitteln lässt. Sie geht nicht von der Bausumme aus, sondern von Nutzungsart, Geschossfläche, Komplexität, Neubau oder Sanierung, Leistungsanteilen und Organisationsform. Als Ergebnis liefert sie ein Prognoseintervall mit 80 Prozent Wahrscheinlichkeit. Die WEKO stufte die App im Januar 2023 nicht als Wettbewerbsbeschränkung ein.
Sind die revidierten SIA-Ordnungen 102, 103, 105 und 108 bereits in Kraft?
Nach öffentlich verfügbaren Informationen nicht. Die Freigabe war voraussichtlich für eine Sonder-Delegiertenversammlung im Herbst 2026 vorgesehen. Bis zum 3. November 2026 hat der SIA dazu jedoch keine Meldung veröffentlicht. Die KBOB verweist in ihrer Empfehlung vom September 2026 weiterhin auf die Ausgaben 2020 der Ordnungen.
Quellen
- Honorare der Planerinnen und Planer – wie weiter? (Interview Marco Waldhauser, 09.09.2025) – SIA
- Rückindexierung der aufwandbestimmenden Baukosten durch Stadt und Kanton Zürich: Eine Stellungnahme des SIA (26.06.2025) – SIA
- Debatte um die Planungshonorare (09.10.2025) – espazium
- «Die Honorare müssen für beide Seiten fair sein» (Interview Wiebke Rösler Häfliger, 30.09.2025) – espazium
- Interview mit Beat Pahud, Hochbauamt Kanton Zürich (26.09.2025) – espazium
- Value app – ein neues Tool zur Aufwandsermittlung (25.09.2025) – espazium
- Grundlage für qualitätsvolle Planungsprozesse – Revision der LHO (28.09.2025) – espazium
- SIA kritisiert: Das Planungswesen wird geschwächt (30.06.2025) – Hochparterre
- Das Honorarloch (11.12.2019) – Hochparterre
- Empfehlungen zur Honorierung von Planerinnen und Planern 2026 (Fassung 07.09.2026) – KBOB
- Merkblatt zu Planungsaufträgen, Version 2026-01 – Amt für Hochbauten Stadt Zürich
- HBA-Wegleitung Planerhonorare und Vertragsmodelle, 1. Januar 2026 – Hochbauamt Kanton Zürich
- Empfehlung zur Honorierung von Planerinnen und Planern ab 1. Januar 2026 (17.03.2026) – Departement für Bau und Umwelt Kanton Thurgau
- Grundlagen für Leistungs- und Honorarofferten 2026 (11.03.2026) – Tiefbauamt Kanton St.Gallen
- Honorar (29.05.2020) – map – ETH Zürich, Professur für Architektur und Bauprozess
Veröffentlicht 4. Nov. 2026, 10:56 · aktualisiert 4. Nov. 2026, 10:56. Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt aus den genannten Quellen erstellt und redaktionell geprüft. Fehler gefunden? Redaktion kontaktieren.